Welche Kosten entstehen bei der rechtlichen Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung bringt verschiedene Kosten mit sich, die von der betreuten Person getragen werden, sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Wenn die betreute Person mittellos ist, übernimmt in der Regel der Staat diese Kosten. Doch wie setzen sich die Kosten genau zusammen, und was wird in den verschiedenen Betreuungssituationen fällig? Hier ein Überblick:


1. Vergütung des Betreuers

Die Vergütung eines Berufsbetreuers ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der finanziellen Situation der betreuten Person sowie nach deren Wohnsituation. Der Betreuer erhält eine pauschale Vergütung, die folgende Aspekte berücksichtigt:
 

  • Mittellose Klienten im eigenen Wohnraum
     
  • Vermögende Klienten in ambulanten Wohnformen
     
  • Nicht mittellose Klienten in stationären Einrichtungen
     

2. Gerichtskosten

Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet und regelmäßig überprüft. Dabei fallen auch Gerichtskosten an, die ebenfalls von der betreuten Person getragen werden, sofern diese über ausreichend Mittel verfügt. Die Gerichtskosten umfassen unter anderem:
 

  • Kosten für die Einrichtung der Betreuung: Dies beinhaltet die Prüfung des Antrags, das Einholen von Gutachten und die Anhörung der betroffenen Person.
     
  • Überprüfungskosten: Das Gericht überwacht die Tätigkeit des Betreuers und prüft regelmäßig, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist. Auch hierfür können weitere Kosten entstehen.
     

3. Kosten für Gutachten und Berichte

Das Betreuungsgericht beauftragt in der Regel ein ärztliches Gutachten, um festzustellen, ob eine Betreuung notwendig ist und welche Aufgabenbereiche abgedeckt werden müssen. Die Kosten für dieses Gutachten liegen in der Regel bei etwa 300 bis 600 Euro und werden ebenfalls von der betreuten Person getragen, sofern sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügt.
 

4. Kostenübernahme bei Mittellosigkeit

Wenn die betreute Person als mittellos gilt, übernimmt der Staat die Kosten der Betreuung. Hierzu zählt:
 

  • Vergütung des Betreuers: Der Staat zahlt die festgelegte Pauschalvergütung des Betreuers, falls die betreute Person die Kosten nicht selbst tragen kann.
     
  • Gerichtskosten: Auch die Gerichtskosten werden in diesem Fall vom Staat übernommen.
     
  • Kosten für Gutachten: Die Kosten für ärztliche Gutachten und sonstige notwendige Berichte übernimmt ebenfalls der Staat.
     

Es wird genau geprüft, ob die betreute Person als mittellos gilt. Hierzu zählt, ob sie über nennenswertes Vermögen oder regelmäßige Einkünfte verfügt. Für Personen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, gilt in der Regel, dass der Staat die Kosten übernimmt.
 

5. Sonderkosten

In einigen Fällen können Sonderkosten entstehen, die nicht von der pauschalen Betreuungsvergütung abgedeckt sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn:

  • Rechtsanwälte beauftragt werden müssen, um rechtliche Streitigkeiten zu klären.
     
  • Gerichtliche Verfahren zusätzlich geführt werden müssen, etwa bei Erbschaftsangelegenheiten oder bei Streitigkeiten mit Dritten.

Diese Kosten werden gesondert abgerechnet und können je nach Umfang der notwendigen Leistungen variieren. Auch hier gilt: Wenn die betreute Person mittellos ist, übernimmt der Staat die entsprechenden Kosten. 

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