Wie wird ein Berufsbetreuer bestellt?

Die Bestellung eines Berufsbetreuers erfolgt durch das Betreuungsgericht und ist ein klar geregelter Prozess, der immer dann notwendig wird, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Bestellung eines Berufsbetreuers abläuft und welche Schritte dabei notwendig sind.

Wann ist eine Betreuung notwendig?

Eine rechtliche Betreuung wird dann notwendig, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Das kann etwa bei Demenz, schweren psychischen Erkrankungen oder nach einem Unfall der Fall sein. Wichtig: Die Betreuung wird nur angeordnet, wenn keine andere Lösung, wie etwa eine Vorsorgevollmacht, vorliegt.

Wer kann die Betreuung anregen?

Eine Betreuung kann von verschiedenen Personen oder Institutionen angeregt werden. Dazu zählen:

  • Die betroffene Person selbst: Wenn jemand merkt, dass er oder sie Unterstützung benötigt, kann diese Person beim Betreuungsgericht die Einrichtung einer Betreuung beantragen.
     
  • Angehörige: Familienmitglieder können ebenfalls einen Antrag beim Gericht stellen, wenn sie der Meinung sind, dass eine Betreuung notwendig ist.
     
  • Behörden oder Ärzte: Auch soziale Einrichtungen, Ärzte oder Pflegekräfte können eine Betreuung anregen, wenn sie feststellen, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann.


Wer kann eine Betreuung bekommen?

Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine Person aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Dies betrifft häufig ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Personen mit geistigen Behinderungen. Ein wichtiger Punkt: Die Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine anderen Hilfen, wie z.B. eine Vorsorgevollmacht, bestehen.


Wie läuft das Betreuungsverfahren ab?

Das Betreuungsverfahren beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht. Im Anschluss prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung gegeben sind. Dies geschieht in der Regel in mehreren Schritten:

  1. Ärztliches Gutachten: Das Gericht fordert meist ein ärztliches Gutachten an, um festzustellen, ob die betroffene Person tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Dieses Gutachten gibt Aufschluss über die gesundheitliche Verfassung der Person.
     
  2. Persönliche Anhörung: Die betroffene Person wird vom Gericht persönlich angehört. In diesem Gespräch wird festgestellt, ob sie eine Betreuung wünscht oder ob sie eventuell selbst Vorschläge für einen Betreuer hat.
     
  3. Prüfung durch die Betreuungsbehörde: Die Betreuungsbehörde gibt eine Stellungnahme ab und kann dem Gericht einen geeigneten Betreuer vorschlagen. Diese Behörde arbeitet eng mit dem Gericht zusammen, um eine passende Lösung zu finden.
     
  4. Gerichtsbeschluss: Nach Prüfung aller Informationen entscheidet das Gericht, ob eine Betreuung notwendig ist. Es legt die Aufgabenbereiche des Betreuers fest und bestellt die betreuende Person. Hierbei werden die Wünsche der betroffenen Person – soweit möglich – berücksichtigt.


Welche Rechte hat die betreute Person?

Die betreute Person behält ihre Rechte weitgehend selbst. Der Betreuer übernimmt lediglich die Aufgaben, die von der betroffenen Person nicht mehr selbstständig erledigt werden können. Zudem muss der Betreuer immer die Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person berücksichtigen. Das Ziel ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu wahren.


Wie lange dauert eine Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung dauert bis zu sieben Jahren. Sie kann in diesem Zeitraum jederzeit beendet werden, wenn die betreute Person wieder in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Zudem überwacht das Betreuungsgericht regelmäßig, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist.

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